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Sorgfaltspflichten im Umgang mit Dritten           Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen
          (Due Diligence)                                    Informationen

          Zur Wahrung unserer Wertschöpfungskette, sowie     Vertrauliche Informationen sind nur für die genannten
          der Interessen unserer Stakeholder wollen wir die   Empfänger bestimmt und dürfen weder intern verteilt
          ausschließliche Zusammenarbeit mit integren Ge-    noch extern veröffentlicht werden. Dazu gehören unter
          schäftspartnern sicherstellen. Hierzu etabliert coeo   anderem Dokumente, Berichte, Verträge, Finanzdaten,
          spezifische Due Diligence Maßnahmen um rechtliche,   Personaldaten, Schuldnerdaten oder andere inkasso-
          reputative und finanzielle Risiken zu identifizieren, zu   relevante Informationen, Ermittlungen, Gerichtsakten,
          bewerten und die Ergebnisse als Entscheidungsgrund-  kreative Arbeiten, geistiges Eigentum und neue Ge-
          lage für eine Geschäftsanbahnung bzw. den Fortlauf   schäfts- oder Produktpläne. Vertrauliche Informatio-
          einer Geschäftsbeziehung zu verwenden.             nen können dabei in vielen verschiedenen Formen vor-
                                                             liegen (digital, auf Papier usw.).

                                                             Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Zugang zu be-
                                                             sonders vertraulichen Informationen haben (z. B. aus
                                                             den Bereichen Finanzen, Personal, Recht, Unterneh-
                                                             mensentwicklung oder sonstige interne Informationen
                                                             über andere Unternehmen), sind zu strikter Vertraulich-
                                                             keit und Geheimhaltung verpflichtet, auch im Umgang
                                                             mit Kolleginnen und Kollegen. Diese Verpflichtung gilt
                                                             während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnis-
                                                             ses. Vor der Weitergabe vertraulicher Informationen an
                                                             Dritte ist die Rechtsabteilung einzubeziehen, um z. B.
                                                             die Notwendigkeit einer Geheimhaltungsvereinbarung
                                                             zu klären.

                                                             Im Rahmen der Nutzung von Social Media sind wir uns
                                                             unserer Verantwortung für die Reputation des Unter-
                                                             nehmens bewusst, geben keine vertraulichen oder
                                                             sensiblen  Informationen  des  Unternehmens  weiter
                                                             und respektieren die Privatsphäre unserer Mitarbeiter,
                                                             Schuldner und Geschäftspartner.






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                                                                    Mitarbeiter, die Zugang zu
                                                                    besonders vertraulichen

                                                                    Informationen haben, sind zu

                                                                    strikter Vertraulichkeit und
                                                                    Geheimhaltung verpflichtet.






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